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   BVerwG, 20.11.1996 - 9 B 653.96   

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https://dejure.org/1996,4708
BVerwG, 20.11.1996 - 9 B 653.96 (https://dejure.org/1996,4708)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1996 - 9 B 653.96 (https://dejure.org/1996,4708)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1996 - 9 B 653.96 (https://dejure.org/1996,4708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Notwendige Voraussetzungen für eine Divergenzrüge und eine Verfahrensrüge - Notwendige Nachträge für eine ausreichende Gewährung rechtlichen Gehörs - Beurteilung des notwendigen Umfangs der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht - Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1996 - 9 B 653.96
    Der Beschwerdevortrag ergibt nicht, daß sich dem Berufungsgericht die Einholung der beantragten weiteren Gutachten - insbesondere wegen Widersprüchlichkeit der vorliegenden Erkenntnismittel oder wegen Zweifel an der Sachkunde einzelner Gutachter (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] jeweils mit weiteren Nachweisen) hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1996 - 9 B 653.96
    Die insoweit angesprochenen rechtlichen Voraussetzungen der Gruppenverfolgung und der inländischen Fluchtalternative sind durch die Rechtsprechung bereits geklärt (vgl. insbesondere die Senatsurteile vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - <BVerwGE 96, 200> und vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 170.95 - DVBl 1996, 1257 ; in dem letztgenannten, die Frage einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei und eine inländische Fluchtalternative erörternden Urteil hat der Senat bereits ausgeführt, daß bei der Beurteilung der Zahl der Beispielsfälle von Übergriffen im Gebiet einer in Betracht kommenden inländischen Fluchtalternative die Größe der hiervon betroffenen Bevölkerungsgruppe zu berücksichtigen ist; auch das Berufungsgericht hat die Zahl der asylerheblichen Eingriffe der Zahl der "ca. zwei bis drei Millionen kurdischer Binnenflüchtlinge aus dem Südosten" der Türkei gegenübergestellt ).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1996 - 9 B 653.96
    Die insoweit angesprochenen rechtlichen Voraussetzungen der Gruppenverfolgung und der inländischen Fluchtalternative sind durch die Rechtsprechung bereits geklärt (vgl. insbesondere die Senatsurteile vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - <BVerwGE 96, 200> und vom 30. April 1996 - BVerwG 9 C 170.95 - DVBl 1996, 1257 ; in dem letztgenannten, die Frage einer Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei und eine inländische Fluchtalternative erörternden Urteil hat der Senat bereits ausgeführt, daß bei der Beurteilung der Zahl der Beispielsfälle von Übergriffen im Gebiet einer in Betracht kommenden inländischen Fluchtalternative die Größe der hiervon betroffenen Bevölkerungsgruppe zu berücksichtigen ist; auch das Berufungsgericht hat die Zahl der asylerheblichen Eingriffe der Zahl der "ca. zwei bis drei Millionen kurdischer Binnenflüchtlinge aus dem Südosten" der Türkei gegenübergestellt ).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1996 - 9 B 653.96
    Der Beschwerdevortrag ergibt nicht, daß sich dem Berufungsgericht die Einholung der beantragten weiteren Gutachten - insbesondere wegen Widersprüchlichkeit der vorliegenden Erkenntnismittel oder wegen Zweifel an der Sachkunde einzelner Gutachter (vgl. Urteile vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 und vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67] jeweils mit weiteren Nachweisen) hätte aufdrängen müssen.
  • OVG Niedersachsen, 30.05.1996 - 11 L 6009/91

    Islamische Bewegung e.V. und Asyl;; Asylrecht; Dorfschützer; Exilpolitik; Islami

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1996 - 9 B 653.96
    Auch der Bruder, über dessen Asylbegehren das Berufungsgericht am selben Tage verhandelt und entschieden hat (Akten des Berufungsgerichts 11 L 6009/91), hat die Schießerei weder vor dem Bundesamt noch vor dem Berufungsgericht erwähnt.
  • OVG Berlin, 26.06.1996 - 3 N 4.94

    Berufungszulassung; Asylverfahren; Erkenntnisquelle; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1996 - 9 B 653.96
    Soweit sie sich gegen die Einholung von Sachverständigen-Gutachten wendet, läßt sie außer acht, daß das Berufungsgericht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich befugt ist, nach § 86 Abs. 1, § 98 VwGO in entsprechender Anwendung der §§ 404, 412 ZPO nach seinem tatrichterlichen Ermessen darüber zu entscheiden, ob es neben den bereits in das Verfahren eingeführten Gutachten und amtlichen Auskünften zusätzliche Sachverständigen-Gutachten einholt (vgl. hierzu zuletzt etwa OVG Berlin, Beschluß vom 26. Juni 1996 - 3 N 4.94 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 B 194.01

    D (A), Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Beweismittel,

    Dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluss vom 20. November 1996 - BVerwG 9 B 653.96 - ist nichts Abweichendes zu entnehmen.
  • BVerwG, 11.03.1999 - 9 B 858.98

    Entscheidung im Beschlussverfahren - Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs -

    Dieses Ermessen wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 30. März 1995 - BVerwG 8 B 167.94 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48 und Beschluß vom 20. November 1996 - BVerwG 9 B 653.96 -).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 9 B 109.97

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer

    Im übrigen hätte das Berufungsgericht die Anträge auf Einholung zusätzlicher Sachverständigengutachten zu dieser Frage, zu der bereits zahlreiche Auskünfte und Gutachten in das Verfahren eingeführt waren, nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats nach § 86 Abs. 1, § 98 VwGO in entsprechender Anwendung der §§ 404, 412 ZPO ablehnen dürfen (vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 27. September 1996 - BVerwG 9 B 322.96 - und vom 20. November 1996 - BVerwG 9 B 653.96 -).
  • BVerwG, 11.03.1999 - 9 PKH 173.98

    Rechtsmittel

    Dieses Ermessen wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung weiterer Gutachten oder gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 30. März 1995 - BVerwG 8 B 167.94 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 48 und Beschluß vom 20. November 1996 - BVerwG 9 B 653.96 -).
  • VG Braunschweig, 27.01.2000 - 6 A 177/99

    Asylfolgeverfahren; inländ. Abschiebungshindernis; Reiseunfähigkeit;

    Die bei einem Zeugen vom Hörensagen gebotene besonders kritische Prüfung des Beweiswertes der Bekundungen (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. vom 11.04.1991, BayVBl 1992, 111; BVerwG, Urt. vom 20.11.1996, 9 B 653.96; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. vom 11.09.1998, 2 L 4080/98) und des Vorhandenseins von Anknüpfungstatsachen hat außerdem ergeben, dass der Zeuge solche Angaben nicht zu machen vermochte.
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